Wer kennt das nicht? Plötzlich flattert eine hohe Arztrechnung ins Haus oder man muss für dringend benötigte Medikamente tief in die Tasche greifen. Solche Ausgaben können ganz schön wehtun, nicht nur körperlich, sondern auch im Geldbeutel.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung! Aber wusstet ihr, dass der deutsche Staat uns hier unter die Arme greifen kann? Viele meiner Leserinnen und Leser fragen sich immer wieder: Welche Krankheitskosten kann ich eigentlich von der Steuer absetzen und wie funktioniert das Ganze überhaupt?
Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtiger denn je, jeden Euro sinnvoll zu nutzen und sich zustehende Erstattungen nicht entgehen zu lassen.
Es gibt so viele Mythen und Unsicherheiten rund um dieses Thema, dabei ist es mit dem richtigen Wissen gar nicht so kompliziert. Wir wollen doch alle, dass unser hart verdientes Geld nicht einfach durch die Finger rinnt, oder?
Lasst uns genau das Geheimnis lüften und herausfinden, wie ihr bei euren Gesundheitsausgaben bares Geld sparen könnt. Ich zeige euch, worauf es ankommt und wie ihr die größten Fallstricke vermeidet.
Jetzt erfahren wir, wie ihr euch das hart verdiente Geld zurückholen könnt – lasst uns das Thema ganz genau unter die Lupe nehmen und alle eure Fragen beantworten!
Hallo ihr Lieben! Schön, dass ihr wieder hier seid und euch für ein Thema interessiert, das uns alle betrifft und leider oft Kopfzerbrechen bereitet: unsere Gesundheit und die damit verbundenen Kosten.
Wer kennt das nicht? Manchmal scheint es, als würde das Finanzamt nur darauf warten, uns das letzte Hemd auszuziehen. Aber keine Sorge, ich habe mich tief in die Materie gegraben und bringe euch heute Licht ins Dunkel.
Es gibt wirklich tolle Möglichkeiten, wie wir uns einen Teil unserer Gesundheitsausgaben über die Steuererklärung zurückholen können. Ich weiß, das klingt erstmal kompliziert, aber ich verspreche euch, mit meinen Tipps wird es ganz einfach!
Was genau sind diese „außergewöhnlichen Belastungen“ eigentlich?

Die goldene Regel: Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit
Bevor wir ins Detail gehen, lasst uns klären, was das Finanzamt unter „außergewöhnlichen Belastungen“ versteht. Stellt euch vor, ihr habt Ausgaben, die euch aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen einfach nicht erspart bleiben können.
Ich rede hier nicht vom neuen Designer-Mantel, sondern von Dingen, die wirklich *notwendig* sind, um eure Gesundheit wiederherzustellen oder zu erhalten.
Das ist die absolute Grundvoraussetzung. Das Finanzamt sagt dazu, es müssen „zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands“ entstehen.
Das klingt bürokratisch, bedeutet aber im Grunde: Wenn ihr wegen Krankheit Kosten habt, die andere Gesunde nicht haben, dann könnt ihr diese unter Umständen absetzen.
Denkt immer daran: Es geht um Heilung und Linderung einer Krankheit, nicht um reine Vorsorge oder Wellness. Eine normale Zahnreinigung oder ein Vitaminpräparat auf eigene Faust?
Leider nicht absetzbar. Aber wenn der Arzt ein Medikament verordnet, auch wenn es nicht verschreibungspflichtig ist, dann sieht die Sache schon anders aus.
Ich persönlich habe das oft erlebt, dass man denkt, “ach, das ist doch eh nicht viel”, und dann summieren sich die Kleinigkeiten doch. Also: Immer prüfen und belegen!
Nicht nur Arztkosten: Was alles dazugehören kann
Die Liste der potenziell absetzbaren Gesundheitskosten ist länger, als viele von uns annehmen. Es sind nicht nur die direkten Arztkosten, sondern auch eine ganze Reihe von Leistungen und Hilfsmitteln.
Denkt an teuren Zahnersatz, eine neue Brille, Hörgeräte oder Rollstühle – das sind alles sogenannte „Hilfsmittel im engeren Sinn“, die das Finanzamt oft ohne große Umschweife anerkennt.
Aber auch Heilbäder, Physiotherapie, Logopädie, Psychotherapie, ja sogar Behandlungen bei Heilpraktikern können dazugehören, solange eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Bei alternativen Heilmethoden oder manchen Hilfsmitteln “im weiteren Sinn” wie Spezialbetten wird es manchmal etwas kniffliger, da braucht es oft ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen *vor* Behandlungsbeginn.
Da heißt es also: Vorausschauend handeln!
Die “zumutbare Belastung”: Eure persönliche magische Grenze
Warum nicht jeder Cent sofort zählt
Jetzt kommt der Punkt, der viele von euch vielleicht schon mal frustriert hat: die sogenannte „zumutbare Belastung“. Ich weiß noch, wie ich das erste Mal davon gehört habe und dachte: “Moment mal, ich habe doch schon so viel selbst bezahlt, und jetzt soll ich auch noch einen Teil davon selbst tragen, ohne dass es steuerlich anerkannt wird?” Ja, so ist es leider.
Das Finanzamt zieht von euren gesamten außergewöhnlichen Belastungen einen bestimmten Betrag ab, den es euch als “zumutbar” erachtet. Das ist keine feste Summe, sondern ein Prozentsatz eurer gesamten Einkünfte.
Und dieser Prozentsatz ist ganz individuell und hängt von drei Faktoren ab: eurem Einkommen, eurem Familienstand und der Anzahl eurer Kinder. Je höher euer Einkommen und je weniger Kinder ihr habt, desto höher ist in der Regel eure zumutbare Belastung.
Das kann manchmal ganz schön wehtun, denn nur der Betrag, der diese Grenze übersteigt, wirkt sich am Ende steuermindernd aus.
Wie ihr eure individuelle Grenze berechnet
Die genaue Berechnung der zumutbaren Belastung kann tatsächlich etwas kompliziert sein, da sie in verschiedenen Stufen erfolgt. Aber keine Sorge, ihr müsst das nicht im Kopf ausrechnen!
Es gibt dafür Online-Rechner, die euch dabei helfen können. Die grobe Faustregel ist aber: Zwischen 1 % und 7 % eures Gesamtbetrags der Einkünfte können das sein.
Ich habe euch hier mal eine kleine Tabelle zusammengestellt, die einen Überblick über die ungefähren Prozentsätze gibt (Werte können leicht variieren, aber zur Orientierung ist das super):
| Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) | Alleinerstehende/r ohne Kinder | Verheiratete/r ohne Kinder (Splittingtarif) | Steuerzahler/in mit 1-2 Kindern | Steuerzahler/in mit 3+ Kindern |
|---|---|---|---|---|
| bis 15.340 € | 5 % | 4 % | 2 % | 1 % |
| über 15.340 € bis 51.130 € | 6 % | 5 % | 3 % | 1 % |
| über 51.130 € | 7 % | 6 % | 4 % | 2 % |
Wichtig ist, dass Erstattungen von der Krankenkasse oder anderen Versicherungen von euren Ausgaben abgezogen werden, bevor die zumutbare Belastung greift.
Nur das, was ihr wirklich selbst getragen habt, zählt zur Berechnung. Ich habe mir angewöhnt, am Jahresende alle Belege zusammenzurechnen und dann zu schauen, ob ich über die Grenze komme.
Das motiviert ungemein, alles sorgfältig zu sammeln!
Belege sammeln ist die halbe Miete: So geht’s richtig!
Jeder Zettel zählt: Was das Finanzamt sehen will
Ohne Belege läuft gar nichts! Das ist eine meiner wichtigsten Lektionen in Sachen Steuern. Das Finanzamt möchte für jede Ausgabe, die ihr geltend machen wollt, einen Nachweis sehen.
Das können Rechnungen, Quittungen, Rezepte oder ärztliche Verordnungen sein. Besonders bei Medikamenten ist es entscheidend, dass sie ärztlich verordnet wurden, auch wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind.
Ein “Grünes Rezept” kann hier Gold wert sein! Sammelt also wirklich *alles* – vom Kassenzettel aus der Apotheke bis zur Rechnung des Physiotherapeuten.
Ich habe dafür eine eigene kleine Box, in die ich das ganze Jahr über einfach alles hineinwerfe, was mit Gesundheit zu tun hat. Das spart am Ende des Jahres unendlich viel Stress.
Das liebe Attest: Wann es unverzichtbar ist
In manchen Fällen reicht ein einfacher Beleg nicht aus, und das Finanzamt verlangt einen zusätzlichen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit. Das betrifft vor allem:
* Kuren und Sanatoriumsaufenthalte: Hier ist fast immer ein amtsärztliches Attest *vor* Antritt der Kur nötig.
Eine Ausnahme gibt es, wenn die Krankenkasse die Unterkunft und Verpflegung bezuschusst – dann geht das Finanzamt davon aus, dass die Notwendigkeit bereits geprüft wurde.
* Alternative Heilmethoden: Wenn ihr auf wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen setzt (z.B. Frischzellen- oder Eigenbluttherapie), braucht ihr ebenfalls ein amtsärztliches Attest *vor* Behandlungsbeginn.
* Bestimmte Hilfsmittel: Bei speziellen Hilfsmitteln, die auch im Alltag genutzt werden könnten (wie ein Treppenlift oder ein besonderes Massagegerät), muss die medizinische Notwendigkeit durch ein Attest des Amtsarztes oder des MDK nachgewiesen werden.
Mein Tipp: Wenn ihr eine größere Ausgabe plant, die in diese Kategorien fällt, kümmert euch *frühzeitig* um das Attest! Es ist wirklich ärgerlich, wenn man am Ende wegen einer fehlenden Unterschrift auf dem Geld sitzen bleibt.
Fahrtkosten zum Arzt: Auch die können sich lohnen!
Pauschalen und tatsächliche Kosten
Wer regelmäßig zum Arzt, zur Therapie oder ins Krankenhaus muss, weiß, wie sich die Fahrtkosten summieren können. Aber gute Nachrichten: Diese könnt ihr ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen ansetzen!
Wenn ihr öffentliche Verkehrsmittel nutzt, könnt ihr die *tatsächlichen Kosten* absetzen. Also, Fahrkarten aufheben! Fahrt ihr mit dem eigenen Auto, könnt ihr eine Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer geltend machen.
Ich habe das selbst schon oft gemacht, gerade wenn man zu Spezialisten muss, die weiter weg sind. Da kommen schnell ein paar Euro zusammen!
Grenzen und Besonderheiten bei den Fahrten
Wichtig ist hierbei: Es geht um Fahrten zur *medizinisch notwendigen* Behandlung. Fahrten zum Krankenbesuch von Angehörigen sind leider nicht absetzbar.
Und wenn ihr mit dem eigenen Auto fahrt, sind die abzugsfähigen Fahrtkosten nur in der Höhe absetzbar, die den Kosten für die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel entspricht – außer, es gibt keine zumutbare öffentliche Verkehrsverbindung.
Das ist eine kleine Hürde, aber oft sind die 0,30 Euro pro Kilometer trotzdem die bessere Option. Auch hier gilt: Alle Belege aufbewahren! Wenn das Finanzamt nachfragt, müsst ihr die Notwendigkeit der Fahrten belegen können.
Kuren, Rehas und Krankenhaus: Wenn die Gesundheit im Fokus steht

Ein Aufenthalt, viele absetzbare Posten
Manchmal reicht ein Arztbesuch nicht aus, und ein längerer Aufenthalt in einer Klinik oder zur Kur wird notwendig. Auch hier könnt ihr viele Kosten von der Steuer absetzen, vorausgesetzt, die Maßnahme ist medizinisch notwendig und wurde nicht vollständig von der Krankenkasse erstattet.
Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für den Aufenthalt im Krankenhaus oder Sanatorium, Kurmittelkosten (Massagen, Therapien), Arztkosten vor Ort, Medikamente und sogar die Kurtaxe.
Wenn ihr, wie ich es auch schon erlebt habe, eine Begleitperson benötigt, können unter Umständen auch deren Reise- und Unterbringungskosten abgesetzt werden, vorausgesetzt, die Notwendigkeit wurde vom Amtsarzt bestätigt.
Was leider nicht anerkannt wird
Leider gibt es auch hier Grenzen. Kosten für Telefon oder Fernseher im Krankenzimmer, Zeitungen, private Einkäufe oder Trinkgelder an das Personal werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.
Auch wenn eine Kur vorwiegend der Erholung dient und nicht primär der Heilung einer Krankheit, wird es schwierig mit dem Absetzen. Es muss wirklich ein medizinischer Grund vorliegen, und dieser muss, wie bereits erwähnt, meist durch ein amtsärztliches Attest *vor* Beginn der Kur belegt werden.
Ich weiß, das ist manchmal hart, wenn man sich schon elend fühlt und dann noch mit Behördenkram kämpfen muss. Aber es lohnt sich, dranzubleiben!
Prävention und BGM: Gesundheitsvorsorge vom Arbeitgeber
Clever vorsorgen: Die 600-Euro-Regelung
Gesundheitsvorsorge ist so wichtig, und es ist toll, dass der Staat uns hier unterstützt. Wusstet ihr, dass euer Arbeitgeber bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei für eure Gesundheitsförderung ausgeben kann?
Das ist doch mal eine Ansage! Diese Regelung bezieht sich auf Maßnahmen, die von Krankenkassen zertifiziert sind, wie zum Beispiel Kurse zur Stressbewältigung, Bewegung oder gesunder Ernährung.
Auch wenn ich selbstständig bin, finde ich das super wichtig für Angestellte. Das ist ein echter Gewinn für alle, denn gesunde Mitarbeiter sind glückliche Mitarbeiter.
Was gehört dazu und was nicht?
Damit diese Leistungen steuerfrei sind, müssen sie bestimmten Qualitätskriterien entsprechen und den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Dazu gehören beispielsweise zertifizierte Präventionskurse oder auch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil unterstützen.
Aber Achtung: Ein einfacher Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio, der von der Krankenkasse übernommen wird, ist nicht absetzbar. Es muss wirklich um *qualifizierte* Präventionsmaßnahmen gehen.
Fragt am besten bei eurem Arbeitgeber oder eurer Krankenkasse nach, welche Angebote es gibt. Manchmal ist man überrascht, wie viele Möglichkeiten ungenutzt bleiben!
Häufige Stolperfallen und meine persönlichen Empfehlungen
Die Tücke im Detail: Typische Fehler vermeiden
Ich habe im Laufe der Jahre schon einige Fehler gemacht und daraus gelernt, damit ihr sie nicht wiederholen müsst! Eine der häufigsten Fallen ist das Vergessen, Belege zu sammeln oder diese nicht sauber zu organisieren.
Ohne Nachweis gibt es kein Geld zurück, das ist leider eine eiserne Regel. Dann ist da noch die Sache mit der zumutbaren Belastung: Viele denken, ihre Kosten sind sowieso zu gering, um die Grenze zu überschreiten, und verzichten deshalb ganz auf die Angabe.
Das ist schade, denn manchmal kommt man mit mehreren kleinen Posten doch drüber, oder es gibt ein Gerichtsurteil, das nachträglich hilft. Das Bundesverfassungsgericht prüft zum Beispiel, ob die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung gegen das Grundgesetz verstößt.
Also, *immer* alles eintragen!
Meine ganz persönlichen Spar-Tipps für euch
Ich kann euch aus eigener Erfahrung nur raten:
- Alle Belege sammeln: Ich habe es schon gesagt, aber es ist so wichtig. Eine einfache Sammelmappe oder eine digitale Ablage helfen enorm. Und werft auch alte Rezepte nicht weg! Manchmal reicht bei chronischen Krankheiten die einmalige Vorlage einer ärztlichen Verordnung aus.
- Kosten klug verteilen: Wenn ihr größere, planbare Ausgaben habt (z.B. eine neue Brille oder Zahnersatz), versucht, sie, wenn möglich, in ein Jahr zu legen, in dem ihr ohnehin hohe Gesundheitskosten habt. So kommt ihr leichter über die zumutbare Belastung.
- Achtet auf Atteste: Wenn ein amtsärztliches Attest oder eine MDK-Bescheinigung nötig ist, holt es euch *vor* Behandlungsbeginn ein. Das ist wirklich entscheidend.
- Prüft Erstattungen: Zieht immer ab, was ihr von der Krankenkasse oder anderen Versicherungen zurückbekommen habt. Nur euer Eigenanteil zählt!
- Informiert euch: Die Steuergesetze ändern sich, bleibt auf dem Laufenden. Blogs wie meiner oder Steuersoftware helfen euch dabei, nichts zu verpassen.
Das Thema ist komplex, das gebe ich zu, aber es ist auch unglaublich wichtig, sich hier nicht abschrecken zu lassen. Jeder Euro, den wir uns vom Finanzamt zurückholen können, ist ein Euro, der uns mehr Spielraum gibt.
Und mal ehrlich, unser Geld ist doch besser in unserer Tasche aufgehoben als beim Finanzamt, oder? Bleibt gesund und passt auf eure Finanzen auf!
글을 마치며
Liebe Leserschaft, ich hoffe wirklich, dass dieser ausführliche Einblick in die Welt der außergewöhnlichen Belastungen euch nicht nur informativ, sondern auch Mut gemacht hat, euch mit eurer Steuererklärung auseinanderzusetzen. Es ist so wichtig, dass wir unsere Rechte kennen und nutzen, um uns das Geld zurückzuholen, das uns zusteht. Niemand sollte wegen hoher Krankheitskosten zusätzlich finanziell belastet werden. Packt es an, sammelt eure Belege und lasst euch keinen Cent entgehen! Es ist euer gutes Recht und am Ende des Tages fühlt es sich einfach gut an, wenn man weiß, dass man alles richtig gemacht hat und das Finanzamt euch etwas zurückgibt. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass diese kleine “Belohnung” die ganze Mühe wert ist.
알아두면 쓸모 있는 정보
1. Führt eine digitale oder physische Sammelstelle für alle gesundheitsbezogenen Belege. Ich persönlich nutze eine Cloud-Lösung und scanne alles sofort ein, damit nichts verloren geht. Das erspart am Jahresende eine Menge Sucherei und Nerven. Denkt daran, dass selbst kleine Kassenzettel aus der Apotheke sich im Laufe eines Jahres summieren können.
2. Informiert euch regelmäßig über Änderungen im Steuerrecht, besonders im Bereich außergewöhnlicher Belastungen. Manchmal gibt es neue Urteile oder Anpassungen, die euch zugutekommen können und von denen man sonst nichts mitbekommt. Steuergesetze sind oft im Fluss, und ein kleiner Hinweis kann einen großen Unterschied machen.
3. Scheut euch nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Steuerberater kann Wunder wirken, besonders wenn eure Situation komplex ist oder ihr unsicher seid, welche Kosten absetzbar sind. Die Investition in eine gute Beratung kann sich schnell auszahlen, indem ihr mehr zurückbekommt, als ihr erwartet hättet.
4. Nutzt die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGM), falls euer Arbeitgeber diese anbietet. Bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei sind eine fantastische Möglichkeit, in eure Gesundheit zu investieren, ohne dass es euch direkt belastet. Fragt aktiv nach diesen Angeboten, viele Firmen haben tolle Programme, die ungenutzt bleiben.
5. Plant größere medizinische Ausgaben, wenn möglich, so, dass sie in einem Jahr mit anderen hohen Gesundheitskosten zusammenfallen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ihr die zumutbare Belastung überschreitet und so einen größeren Teil eurer Ausgaben steuerlich geltend machen könnt. Eine strategische Planung kann hier wirklich hilfreich sein.
중요 사항 정리
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema Gesundheitskosten und Steuern zwar auf den ersten Blick einschüchternd wirken mag, aber mit der richtigen Vorbereitung und einem guten Überblick wirklich machbar ist. Das Wichtigste ist die medizinische Notwendigkeit eurer Ausgaben und die lückenlose Dokumentation durch Belege und gegebenenfalls ärztliche Atteste, die *vor* Behandlungsbeginn eingeholt werden sollten. Vergesst niemals, die magische Grenze der “zumutbaren Belastung” im Auge zu behalten, denn nur der darüber hinausgehende Betrag wird steuerlich relevant. Jeder von uns hat ein Recht darauf, sich die Last der Krankheitskosten nicht unnötig schwer machen zu lassen. Also, seid proaktiv, sammelt eure Unterlagen sorgfältig und lasst euch von den bürokratischen Hürden nicht entmutigen. Eure Gesundheit ist unbezahlbar, aber ein Teil ihrer Kosten kann sich für euch finanziell lohnen! Ich spreche da aus eigener Erfahrung: Es fühlt sich unglaublich gut an, wenn man am Ende des Jahres sieht, wie sich die Mühe beim Sammeln der Belege auszahlt. Es ist nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch ein Gefühl der Selbstwirksamkeit, die eigenen Angelegenheiten im Griff zu haben und das Beste aus der Situation herauszuholen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) 📖
F: n, und ich kann euch sagen, die Liste ist erfreulich lang und vielfältig! Im Grunde könnt ihr alle
A: usgaben, die euch wegen einer Krankheit entstehen und die nicht von der Krankenkasse oder anderen Versicherungen erstattet werden, als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen.
Denkt dabei an Arzt- und Zahnarztrechnungen, die ihr selbst tragen müsst, zum Beispiel für Behandlungen, die über den Kassenstandard hinausgehen, oder Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente.
Auch Kosten für Physiotherapie, Heilpraktikerbehandlungen, Brillen, Hörgeräte oder sogar Zahnersatz, wenn ihr einen Eigenanteil habt, gehören dazu. Selbst Fahrtkosten zu Arztbesuchen können unter bestimmten Umständen abgesetzt werden – ein echter Geheimtipp!
Ich habe selbst schon erlebt, wie sich das bei einer größeren Zahnbehandlung gelohnt hat. Wichtig ist nur, dass es medizinisch notwendig ist und ihr die Belege gut aufhebt.
Vertraut mir, das Sammeln der Rechnungen zahlt sich wirklich aus! Q2: Gibt es eigentlich einen Betrag, den ich erst selbst tragen muss, bevor das Finanzamt mithilft?
Ich habe da mal was von einer “zumutbaren Belastung” gehört… A2: Absolut! Das ist ein ganz entscheidender Punkt, der oft für Verwirrung sorgt, aber keine Sorge, ich erkläre es euch ganz einfach!
Ja, es gibt die sogenannte “zumutbare Belastung”. Das Finanzamt sagt quasi: Ein gewisser Anteil an Gesundheitskosten ist für jeden von uns “normal” und muss selbst getragen werden.
Erst wenn eure Krankheitskosten diesen individuellen Betrag übersteigen, könnt ihr den überschüssigen Teil von der Steuer absetzen. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von eurem Einkommen, eurem Familienstand und der Anzahl eurer Kinder ab.
Sie liegt zwischen 1 % und 7 % eurer gesamten Einkünfte. Das kann bedeuten, dass bei niedrigerem Einkommen oder vielen Kindern schon relativ geringe Ausgaben steuerlich relevant werden, während Gutverdiener eine höhere Schwelle erreichen müssen.
Ich habe das mal bei Freunden gesehen, die eine Familie mit drei Kindern haben – da war die Schwelle tatsächlich erstaunlich niedrig! Manchmal lohnt es sich also auch bei scheinbar geringen Kosten, alles zu sammeln, denn oft kommt unterm Strich doch einiges zusammen, besonders wenn mehrere Behandlungen im Jahr anfallen.
Q3: Wie reiche ich diese Kosten denn überhaupt beim Finanzamt ein? Muss ich da einen Berg von Formularen ausfüllen? A3: Puh, ein “Berg von Formularen” – das klingt immer nach viel Arbeit, aber keine Sorge, so schlimm ist es gar nicht, wenn man weiß, wie es geht!
Die Krankheitskosten tragt ihr in eurer jährlichen Einkommensteuererklärung ein. Genauer gesagt, findet ihr dafür eine Zeile im Bereich der “außergewöhnlichen Belastungen”.
Ihr müsst die einzelnen Belege und Rechnungen nicht direkt mit der Steuererklärung mitschicken, aber das Finanzamt kann diese jederzeit anfordern. Deswegen mein goldener Tipp: Bewahrt alles sorgfältig auf!
Legt euch am besten eine separate Mappe für “Gesundheitskosten” an und heftet dort wirklich jede Rechnung und jeden Nachweis über Zuzahlungen ab. Wenn ihr eure Steuererklärung mit einem Programm oder online über Elster macht, werdet ihr Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
Ich persönlich nutze schon seit Jahren Elster und finde es super praktisch, weil man die Belege einfach hochladen oder die Summen eintragen kann. Mit ein bisschen Ordnung und den richtigen Belegen ist das wirklich kein Hexenwerk, versprochen!
Es ist ein bisschen wie Detektivarbeit, aber am Ende winkt die Belohnung in Form einer Steuererstattung – und das ist doch ein super Gefühl!





