Wohnkosten-Check: Unglaubliche Steuervorteile, die jeder ...

Wohnkosten-Check: Unglaubliche Steuervorteile, die jeder Mieter kennen muss!

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Ah, die Mietkaution! Für viele von uns ist sie der erste große Batzen Geld, der bei einem Umzug fällig wird. Man zahlt sie brav ein und hofft inständig, sie am Ende unversehrt zurückzubekommen.

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Aber habt ihr euch jemals gefragt, was während der Mietzeit eigentlich mit diesem Geld passiert – und noch wichtiger: Welche steuerlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen könnten?

Ich verrate euch aus eigener Erfahrung: Es gibt mehr zu beachten, als man denkt! Und genau deshalb tauchen wir heute gemeinsam in dieses oft vernachlässigte, aber super wichtige Thema ein.

Die Mietkaution: Eine oft unterschätzte Finanzreserve

Was genau ist die Mietkaution eigentlich?

Die Mietkaution – für viele ist sie nur ein notwendiges Übel, ein großer Batzen Geld, der bei jedem Umzug fällig wird und erst mal weg ist. Aber mal ehrlich, habt ihr euch jemals richtig gefragt, was dahintersteckt?

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich euch sagen: Es ist viel mehr als nur eine bloße Sicherheitsleistung! Im Grunde ist die Kaution eine Absicherung für den Vermieter, falls ihr als Mieter euren Pflichten nicht nachkommt – sei es, dass ihr die Miete mal nicht zahlt, Schäden in der Wohnung hinterlasst, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder die Nebenkostenabrechnung am Ende doch höher ausfällt als gedacht.

Das Geld soll sicherstellen, dass der Vermieter am Ende nicht auf diesen Kosten sitzen bleibt. Ich habe selbst erlebt, wie wichtig es ist, genau zu verstehen, wofür diese Kaution da ist und welche Spielregeln dafür gelten.

Man zahlt sie ein, oft sind es bis zu drei Nettokaltmieten, und dann verschwindet das Geld erstmal vom eigenen Konto. Aber was passiert dann damit? Wo wird es gelagert und wie sicher ist es dort?

Diese Fragen haben mich persönlich schon oft beschäftigt und es ist erstaunlich, wie viele Details man dabei übersehen kann, wenn man nicht genau hinschaut.

Denkt daran, es ist euer Geld, das da geparkt wird!

Verschiedene Formen der Kaution: Vom Sparbuch bis zur Bankbürgschaft

Wisst ihr, als ich das erste Mal umgezogen bin, dachte ich, es gäbe nur eine Art von Kaution: Bargeld, das man dem Vermieter in die Hand drückt oder überweist.

Aber weit gefehlt! In Deutschland gibt es tatsächlich verschiedene Möglichkeiten, diese Sicherheitsleistung zu erbringen. Die gängigste Form ist immer noch das Barkautionssparbuch oder ein spezielles Kautionskonto, das vom Vermieter treuhänderisch verwaltet wird.

Das bedeutet, das Geld wird getrennt von seinem Privatvermögen angelegt und verzinst. Und die Zinsen, auch wenn sie heutzutage oft nur Peanuts sind, stehen euch zu!

Dann gibt es da noch die Mietkautionsbürgschaft, die ich persönlich super praktisch finde. Hierbei springt eine Bank oder Versicherung für euch ein und bürgt gegenüber dem Vermieter.

Ihr zahlt dafür eine jährliche Gebühr, müsst aber nicht den vollen Kautionsbetrag auf einmal aufbringen. Das hat mir bei einem meiner Umzüge wirklich geholfen, weil ich so mehr finanziellen Spielraum hatte.

Und zu guter Letzt gibt es manchmal auch die Möglichkeit, Wertpapiere zu verpfänden, obwohl das seltener vorkommt. Jede Form hat ihre Vor- und Nachteile, und ich kann euch nur raten, genau zu prüfen, welche Option für eure individuelle Situation am besten passt und welche euer Vermieter überhaupt akzeptiert.

Es lohnt sich, darüber nachzudenken, bevor man einfach blind die erstbeste Option wählt.

Wenn die Kaution ins Spiel kommt: Steuerliche Aspekte für Mieter

Könnt ihr die Kaution von der Steuer absetzen? Der Mythos und die Realität

Das ist eine Frage, die mir immer wieder gestellt wird, und ich kann euch direkt sagen: Nein, die Mietkaution könnt ihr als privater Mieter leider nicht von der Steuer absetzen.

Ich weiß, das ist schade und für viele vielleicht enttäuschend, denn es wäre ja toll, wenn man diesen hohen Betrag zumindest teilweise zurückbekäme. Aber das Finanzamt sieht die Kaution nicht als Ausgabe im steuerlichen Sinne an, sondern als eine Art hinterlegtes Vermögen, das ihr ja am Ende – hoffentlich!

– wieder zurückerhaltet. Es ist also keine endgültige Ausgabe wie die Miete selbst oder die Nebenkosten, die ihr ja unter bestimmten Umständen (z.B. als haushaltsnahe Dienstleistungen) von der Steuer absetzen könnt.

Dieser Unterschied ist wirklich entscheidend. Ich habe früher auch gehofft, dass es da einen Trick gibt, aber meine Recherchen und auch meine eigene Erfahrung haben gezeigt: Für Privatpersonen ist die Kaution steuerlich irrelevant, solange sie angelegt ist und wieder zurückkommt.

Etwas anders kann es aussehen, wenn ihr die Wohnung beruflich nutzt oder selbst Vermieter seid, aber das ist ein ganz anderes Thema. Für uns normale Mieter ist das leider keine Option, die wir nutzen können.

Zinserträge auf die Kaution: Ein kleiner Nebenschauplatz für die Steuererklärung

Auch wenn die Kaution selbst nicht absetzbar ist, gibt es einen kleinen Haken, den man nicht vergessen sollte: die Zinserträge! Ja, ihr habt richtig gehört.

Wenn euer Vermieter die Kaution auf einem separaten Konto anlegt, muss er sie in der Regel zu den üblichen Zinssätzen anlegen, die für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gelten.

Und diese Zinsen, auch wenn sie heutzutage oft wirklich mager sind, gehören euch! Sobald diese Zinserträge eurem Konto gutgeschrieben werden, sind sie grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.

Für mich war das immer so eine Sache, die ich fast vergessen hätte, denn oft reden wir hier nur über ein paar Cent oder wenige Euro im Jahr. Aber steuerrechtlich ist es wichtig, sie korrekt zu deklarieren, wenn euer Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Stand 2024, für Ledige) überschritten wird.

Meistens ist das bei den geringen Kautionszinsen nicht der Fall, aber es ist gut, es im Hinterkopf zu behalten. Der Vermieter muss euch die Zinsgutschrift am Ende des Mietverhältnisses mitteilen.

Also, auch wenn es sich um Kleckerbeträge handelt: Augen auf bei der Rückzahlung der Kaution, denn da werden auch die aufgelaufenen Zinsen fällig und diese gehören, wie gesagt, euch und sind grundsätzlich zu versteuern.

Merkmal Klassische Barkaution (treuhänderisch angelegt) Mietkautionsbürgschaft
Anfängliche Belastung Hohe Einmalzahlung (bis zu 3 Nettokaltmieten) Geringe bis keine Einmalzahlung, dafür jährliche Gebühr
Zinserträge für Mieter Ja, Zinsen stehen dem Mieter zu Nein, keine Zinserträge (es wird ja kein Geld angelegt)
Steuerliche Absetzbarkeit (für Mieter) Nein, nicht als Ausgabe absetzbar Nein, die jährliche Gebühr ist nicht absetzbar
Liquidität für Mieter Kapital ist gebunden Kapital bleibt frei verfügbar
Rückzahlung am Ende Gesamter Betrag (plus Zinsen) nach Mietende Keine direkte Rückzahlung, Bürgschaft endet
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Der Kampf um die Rückzahlung: Fallen und Fristen, die ihr kennen solltet

Die Übergabe der Wohnung: Euer Ass im Ärmel

Die Wohnungsübergabe ist *der* Moment, an dem über eure Kaution entschieden wird, glaubt mir! Ich habe es schon oft erlebt, dass genau hier die Weichen für eine reibungslose Rückzahlung oder aber für Ärger gestellt werden.

Nehmt diesen Termin niemals auf die leichte Schulter! Erstellt unbedingt ein detailliertes Übergabeprotokoll, am besten mit Fotos oder sogar Videos. Jede noch so kleine Macke, jeder Kratzer, der schon beim Einzug da war, sollte vermerkt sein.

Ich habe einmal den Fehler gemacht, mich auf das Wort des Vermieters zu verlassen, und am Ende sollte ich für Schäden aufkommen, die ich gar nicht verursacht hatte.

Seitdem bin ich da extrem penibel. Geht die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter oder einem Zeugen Raum für Raum durch. Haltet den Zustand fest, notiert Zählerstände und lasst euch das Protokoll von beiden Parteien unterschreiben.

Das ist euer wichtigstes Beweismittel, wenn es später um Abzüge von der Kaution geht. Ohne ein ordentliches Protokoll habt ihr im Zweifelsfall schlechte Karten.

Wann darf der Vermieter Abzüge vornehmen und wie wehrt ihr euch?

Nach der Wohnungsübergabe beginnt die Wartezeit auf die Kaution. Aber Achtung: Der Vermieter darf nicht einfach willkürlich Abzüge machen! Er darf nur für Schäden Kosten von der Kaution abziehen, die über die normale Abnutzung hinausgehen und die ihr als Mieter verursacht habt.

Kleinere Schönheitsreparaturen sind oft im Mietvertrag geregelt, aber ein Kratzer im Parkett nach zehn Jahren Wohnzeit ist meist normale Abnutzung, keine Mieterschuld.

Ich habe schon Fälle erlebt, wo Vermieter versucht haben, die gesamte Wohnung auf Kosten der Kaution renovieren zu lassen. Da müsst ihr euch wehren! Prüft genau, welche Schäden wirklich eure Verantwortung sind.

Verlangt Belege und Kostenvoranschläge. Wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt, widersprecht schriftlich und setzt eine Frist für die Rückzahlung des unstrittigen Teils.

Manchmal hilft es auch schon, wenn man deutlich macht, dass man seine Rechte kennt und notfalls auch bereit ist, diese einzuklagen.

Die Klage auf Rückzahlung: Wenn alle Stricke reißen

Es gibt Situationen, da kommt man einfach nicht um eine Klage herum. Wenn der Vermieter die Kaution trotz Aufforderung und Ablauf der Frist nicht zurückzahlt oder unberechtigte Abzüge macht, kann der Gang zum Anwalt oder zum Mieterverein unumgänglich werden.

Ich persönlich finde es immer schade, wenn es so weit kommen muss, aber manchmal bleibt einem nichts anderes übrig, um zu seinem Recht zu kommen. Die Frist für die Rückzahlung der Kaution beträgt in der Regel drei bis sechs Monate nach Mietende und Rückgabe der Wohnung.

Innerhalb dieser Zeit hat der Vermieter Zeit, eventuelle Ansprüche aus der Mietzeit zu prüfen und beispielsweise die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Lässt er diese Frist untätig verstreichen oder reagiert nicht auf eure schriftlichen Aufforderungen, solltet ihr handeln. Ein freundlicher Brief vom Anwalt kann oft Wunder wirken und Bewegung in die Sache bringen.

Lasst euch in solchen Fällen unbedingt beraten, denn die rechtlichen Schritte können komplex sein und die genauen Fristen müssen unbedingt eingehalten werden, um keine Ansprüche zu verlieren.

Smarte Alternativen zur Barkaution: Weniger Stress, mehr Flexibilität

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Die Mietkautionsbürgschaft: Ein modernes Konzept

Die Mietkautionsbürgschaft ist für mich persönlich eine echte Offenbarung gewesen, als ich sie zum ersten Mal in Betracht gezogen habe. Stellt euch vor: Ihr müsst nicht den großen Betrag von drei Kaltmieten auf einmal aufbringen, sondern zahlt stattdessen eine kleine jährliche Gebühr an einen Bürgschaftsgeber – meist eine Bank oder Versicherung.

Dieser Bürgschaftsgeber verspricht dem Vermieter, für eventuelle Schäden oder Mietausfälle bis zur Höhe der Kaution aufzukommen. Für mich war das damals eine enorme Entlastung, denn gerade bei einem Umzug fallen so viele Kosten an, da ist jeder Euro, der nicht fest gebunden ist, Gold wert.

Man muss sich natürlich bewusst sein, dass man für diese Flexibilität einen Preis zahlt, da die jährliche Gebühr ja nicht zurückerstattet wird wie die Kaution selbst.

Aber der Vorteil, die Liquidität zu behalten und das eigene Ersparte für andere Dinge nutzen zu können, hat für mich persönlich oft überwogen. Informiert euch gut über die verschiedenen Anbieter und Konditionen, denn hier gibt es durchaus Unterschiede, die man vergleichen sollte, bevor man sich für eine Bürgschaft entscheidet.

Das Mietkautionsdepot: Eine clevere Anlageidee?

Neben der klassischen Barkaution und der Bürgschaft gibt es auch noch das Mietkautionsdepot, das aber weniger verbreitet ist. Hierbei wird die Kaution nicht auf einem Sparbuch, sondern in Form von Wertpapieren angelegt.

Die Idee dahinter ist, dass das Geld durch die Anlage in beispielsweise Fonds potenziell höhere Erträge abwerfen kann als auf einem niedrig verzinsten Kautionskonto.

Das klingt im ersten Moment natürlich verlockend, gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Allerdings birgt diese Form der Kaution auch Risiken. Der Wert der Anlage kann schwanken, und im schlimmsten Fall könnte am Ende weniger herauskommen, als ursprünglich eingezahlt wurde.

Das ist ein Punkt, den viele vergessen oder nicht bedenken. Ich persönlich würde hier sehr vorsichtig sein und es nur in Betracht ziehen, wenn ich mich wirklich gut mit Wertpapieren auskenne und bereit bin, ein gewisses Risiko einzugehen.

Außerdem muss der Vermieter dieser Form der Kaution zustimmen, und viele bevorzugen dann doch die sicherere Variante des Kautionskontos. Es ist definitiv eine Nischenlösung, aber für den ein oder anderen kann es eine interessante Option sein, wenn man bereit ist, sich damit auseinanderzusetzen.

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Mein persönlicher Tipp: So sichert ihr euch eure Kaution effektiv

Dokumentation ist alles: Vom Einzug bis zum Auszug

Ganz ehrlich, wenn ich euch einen einzigen Tipp mit auf den Weg geben könnte, der eure Chancen auf eine problemlose Kautionsrückzahlung exponentiell erhöht, dann wäre es dieser: Dokumentiert ALLES!

Ich kann es gar nicht oft genug betonen, wie wichtig das ist. Macht Fotos und Videos von der Wohnung beim Einzug, von jedem noch so kleinen Kratzer, jeder Delle, jeder Verfärbung.

Ich spreche hier nicht nur vom Wohnzimmer, sondern auch von Badezimmer, Küche, Flur, sogar den Schränken oder dem Zustand der Fensterrahmen. Erstellt ein detailliertes Übergabeprotokoll und lasst es vom Vermieter unterschreiben.

Das Gleiche gilt für den Auszug. Haltet den Zustand der Wohnung genau fest, lest Zählerstände ab und dokumentiert alles akribisch. Ich habe mir angewöhnt, auch die Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich festzuhalten – E-Mails, Briefe, sogar wichtige SMS.

Es klingt vielleicht übertrieben, aber im Falle eines Falles seid ihr froh um jedes Detail. Ich habe es selbst erlebt, wie entscheidend ein einziges Foto sein kann, um einen unberechtigten Abzug abzuwenden.

Das gibt euch eine enorme Sicherheit und stärkt eure Position.

Kommunikation mit dem Vermieter: Freundlich, aber bestimmt

Neben der umfassenden Dokumentation ist auch die Kommunikation mit eurem Vermieter ein entscheidender Faktor. Ich habe gelernt, dass ein offener und freundlicher, aber dennoch bestimmter Austausch oft Wunder wirken kann.

Versucht, von Anfang an ein gutes Verhältnis aufzubauen, aber seid euch gleichzeitig eurer Rechte und Pflichten bewusst. Wenn es Fragen zur Kaution gibt, sprecht sie frühzeitig an.

Wenn Schäden auftreten, die ihr nicht verursacht habt, informiert den Vermieter sofort schriftlich. Bei der Rückzahlung der Kaution, wenn ihr das Gefühl habt, dass etwas nicht stimmt, sucht das Gespräch.

Bleibt sachlich, aber lasst euch nicht einschüchtern. Ich habe persönlich die Erfahrung gemacht, dass viele Probleme im Vorfeld gelöst werden können, wenn man transparent und proaktiv kommuniziert.

Wenn ihr eure Forderungen klar formuliert und dabei auf die gesammelte Dokumentation verweist, merken Vermieter oft schnell, dass sie es mit einem informierten Mieter zu tun haben, und sind eher bereit, fair zu verhandeln.

Denkt daran, es ist euer gutes Recht, die Kaution unversehrt zurückzubekommen, wenn ihr alle eure Pflichten erfüllt habt.

Abschließende Gedanken zur Mietkaution

Puh, da haben wir ganz schön viel über die Mietkaution gesprochen, nicht wahr? Ich hoffe wirklich, dass euch dieser umfassende Einblick dabei hilft, zukünftig entspannter und informierter mit diesem wichtigen Thema umzugehen. Für mich war es immer ein Lernprozess, und ich habe gemerkt, wie entscheidend es ist, die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen. Die Kaution ist mehr als nur ein Betrag, den man überweist; sie ist ein Vertrauensvorschuss und eine Absicherung für beide Seiten. Denkt daran: Mit dem richtigen Wissen und einer guten Vorbereitung könnt ihr euch viel Ärger ersparen und sicherstellen, dass euer Geld am Ende auch wieder dort landet, wo es hingehört – auf eurem Konto.

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Nützliche Informationen, die ihr kennen solltet

Hier sind noch ein paar essenzielle Infos, die ich im Laufe meiner eigenen Mieterkarriere gesammelt habe und die euch den Umgang mit der Mietkaution erleichtern werden:

1. Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt. Mehr darf euer Vermieter nicht von euch verlangen, egal, was im Mietvertrag steht. Das ist ein wichtiger Schutz für uns Mieter!

2. Eure Kaution muss vom Vermieter getrennt von seinem Vermögen auf einem speziellen Konto angelegt werden. Die Zinserträge, die dabei anfallen, gehören euch – auch wenn sie heutzutage leider oft sehr gering sind.

3. Der Vermieter hat nach eurem Auszug und der Rückgabe der Wohnung in der Regel drei bis sechs Monate Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen und mögliche Ansprüche zu prüfen. Wartet ihr länger als diese Frist, solltet ihr aktiv werden.

4. Prüft immer, ob Alternativen zur Barkaution, wie zum Beispiel eine Mietkautionsbürgschaft, für euch sinnvoll sind. Das kann eure Liquidität bei einem Umzug erheblich verbessern, auch wenn dafür jährliche Gebühren anfallen.

5. Ein detailliertes Übergabeprotokoll, am besten mit Fotos und Zeugen, ist euer wichtigstes Ass im Ärmel, um ungerechtfertigte Abzüge bei der Kautionsrückzahlung zu vermeiden. Dokumentiert wirklich alles!

Wichtige Punkte auf einen Blick

Zusammenfassend möchte ich euch noch einmal die absoluten Kernpunkte mitgeben, die ihr euch zum Thema Mietkaution unbedingt merken solltet, damit ihr immer auf der sicheren Seite seid und keine bösen Überraschungen erlebt:

Die Mietkaution ist eine Absicherung für den Vermieter, darf aber maximal drei Kaltmieten betragen und muss zinsbringend angelegt werden. Euer Geld ist hier kein Spielball, sondern zweckgebunden und euch gehören die Zinsen!

Eine steuerliche Absetzbarkeit der Kaution für private Mieter gibt es leider nicht, aber die Zinserträge sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig – oft fällt das aber unter den Sparer-Pauschbetrag.

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist Gold wert! Haltet den Zustand der Wohnung beim Ein- und Auszug detailliert fest, um euch vor unberechtigten Forderungen des Vermieters zu schützen.

Es gibt flexible Alternativen zur Barkaution, wie die Mietkautionsbürgschaft. Diese können euch finanziellen Spielraum verschaffen, sind aber mit laufenden Kosten verbunden.

Bleibt bei Problemen freundlich, aber bestimmt in der Kommunikation. Kennt eure Rechte und scheut euch nicht, bei Bedarf professionelle Hilfe (z.B. Mieterverein) in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 📖

F: brennt vielen von uns unter den Nägeln! Und ich kann euch aus eigener Erfahrung sagen: Das ist ein Punkt, den man unbedingt verstehen sollte. Es ist ja nicht einfach irgendein Betrag, den man mal eben so überweist, oder? In Deutschland ist die Sache ganz klar geregelt, und das ist auch gut so! Dein Vermieter darf die Kaution nämlich NICHT einfach auf sein normales Girokonto legen und damit machen, was er will. Nein, absolut nicht! Das Gesetz schreibt vor, dass die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen angelegt werden muss. Stellt euch vor, wie wichtig das ist: Es schützt euch! Meistens wird dafür ein spezielles Mietkautionskonto eröffnet, oft ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist, oder er legt es auf einem Treuhandkonto an. Der Witz an der Sache ist: Ihr seid die “Begünstigten” dieses Kontos. Das bedeutet, das Geld gehört zwar treuhänderisch dem Vermieter, aber es ist euer Eigentum, das nur für den Zweck der

A: bsicherung verwendet werden darf. Ich persönlich finde es immer beruhigend zu wissen, dass mein Geld nicht einfach im großen Geldtopf des Vermieters verschwindet, sondern sicher und gesondert aufbewahrt wird.
Manche Vermieter zeigen euch sogar den Nachweis der Anlage – fragt ruhig danach, das ist euer gutes Recht! Q2: Jetzt mal Hand aufs Herz: Kann ich die Mietkaution eigentlich irgendwie steuerlich absetzen?
Das ist ja doch ein ganz schöner Batzen Geld, der da erst mal weg ist. A2: Uff, das ist eine superwichtige Frage, die mir auch schon oft durch den Kopf gegangen ist, gerade wenn man mal wieder umzieht und das Konto kurzfristig etwas leerer ist.
Leider muss ich euch da als jemand, der das selbst schon durchgemacht hat, eine kleine Ernüchterung mitgeben: Die Mietkaution an sich könnt ihr als Mieter in der Regel NICHT von der Steuer absetzen.
Das liegt daran, dass die Kaution vom Finanzamt nicht als „Ausgabe“ im herkömmlichen Sinne betrachtet wird. Es ist ja eine Art Sicherheit, die ihr nach Mietende – hoffentlich vollständig – zurückbekommt.
Es ist also eher ein „durchlaufender Posten“, wenn man so will, keine endgültige Ausgabe wie Miete oder Nebenkosten. Aber halt! Es gibt eine kleine Ausnahme, die aber nur die wenigsten betrifft: Wenn ihr aus beruflichen Gründen umziehen müsst und die Kaution Teil der Umzugskosten ist, die wiederum in bestimmten Fällen absetzbar sind, dann könnte es eine indirekte Rolle spielen.
Aber das ist wirklich die absolute Ausnahme. Für den Normalfall gilt leider: Die Kaution selbst ist nicht absetzbar. Ich weiß, das ist schade, aber so sind nun mal die Regeln.
Lieber auf die Rückzahlung nach Auszug hoffen und dafür sorgen, dass die Wohnung top in Schuss ist! Q3: Und was ist, wenn mein Vermieter die Kaution nicht korrekt anlegt?
Kann ich da was machen? Und wie sieht’s eigentlich mit Zinsen aus? Bekommt man da überhaupt welche drauf?
A3: Oha, das ist eine ganz heiße Frage, die viele beschäftigt und die leider auch ab und zu zu Problemen führt. Erstmal vorweg: Ja, dein Vermieter MUSS die Kaution korrekt anlegen.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben, wie wir schon besprochen haben. Wenn er das nicht tut, zum Beispiel das Geld einfach auf sein Privatkonto packt, dann verletzt er seine Pflichten und macht sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig.
Das ist natürlich ein Vertrauensbruch! Sollte euch so etwas auffallen oder ihr einen Verdacht habt, solltet ihr ihn schriftlich auffordern, die Kaution ordnungsgemäß anzulegen und euch einen Nachweis darüber zukommen zu lassen.
Im Zweifelsfall kann man sich an einen Mieterverein wenden, die haben da super viel Erfahrung und helfen einem weiter. Und zu den Zinsen: JA, die bekommt ihr!
Und das ist eine superwichtige Info! Eure Kaution muss vom Vermieter so angelegt werden, dass sie Zinsen abwirft, die dem üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist entsprechen.
Das klingt vielleicht nach nicht viel, aber über die Jahre kann da doch ein kleiner Betrag zusammenkommen. Diese Zinsen gehören euch und müssen euch bei der Rückzahlung der Kaution zusammen mit dem ursprünglichen Betrag ausgezahlt werden.
Ich hab da schon selbst erlebt, wie sich über die Jahre ein nettes Sümmchen ansammelt – zwar kein Riesengewinn, aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist!
Also, immer Augen auf und fragt ruhig nach, wenn ihr unsicher seid!

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